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Erprobungsstufe
Wie in den anderen Schulformen auch, werden die Klassen 5 und 6 der Realschule als besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe, geführt. Hier wird durch intensive Beobachtungen und individuelle Fördermaßnahmen die Eignung der Schülerinnen und Schüler für die gewählte Schulform abgesichert. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Realschule heran. Zu diesem Zweck finden pro Schuljahr drei Erprobungstufenkonferenzen mit allen in der Klasse eingesetzten Fachlehrerinnen und Fachlehrern statt, in denen die Lernfortschritte und der Förderbedarf der einzelnen Schülerinnen und Schüler beraten werden. Die Eltern werden über die Ergebnisse dieser Konferenzen informiert. Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Konferenz, ob die Schülerinnen und Schüler in der gewählten Schulform bleiben. Im Falle einer Nichtversetzung am Ende von Klasse 6 entscheidet die Konferenz darüber, ob die Schülerin oder der Schüler zur Hauptschule übergeht oder die Klasse 6 an der Realschule wiederholt. Eine Nachprüfung ist am Ende von Klasse 6 nicht möglich. Außerdem wird nach jedem Schulhalbhjahr beraten, ob leistungsstarken Schülerinnen und Schülern der Wechsel zum Gymnasium empfohlen werden soll.
Weitere Informationen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es hier.
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