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Diese Schulordnung wurde nach gemeinsamer Beratung von Schülern, Eltern und Lehrern in der Schulkonferenz vom 07. Mai 2007 verabschiedet. Sie wird zu Beginn jedes Schuljahrs in den Klassen und auch auf den Klassenpflegschaftssitzungen besprochen.
SCHULORDNUNG (Download als pdf)
Wir, Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern der REALSCHULE MENDEN haben uns folgende Schulordnung gegeben.
Gegenseitiges Grüßen, Rücksichtnahme und gutes Benehmen sind für uns selbstverständlich, um ein angenehmes, erfolgreiches und verantwortungsbewußtes Zusammenarbeiten zu ermöglichen.
§1 Verhalten auf dem Schulweg
- 1. Wir Schüler/innen nehmen den direkten Weg zur Schule, um gegen Unfallfolgen versichert zu sein. Wir verhalten uns auf dem Schulweg (auch auf dem Weg zum Schulgottesdienst und zum Sportunterricht) sowie bei Unterrichtsgängen und Wanderungen jederzeit verkehrsgerecht.
- 2. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unterliegen wir alle den Beförderungsbedingungen der Transportunternehmen und der StVO.
- 3. Zweiradfahren ist auf dem Schulgrundstück nur gestattet, um die Fahrzeuge vom öffentlichen Verkehrsraum zum Unterstellplatz und wieder zurück zu bringen.
- 4. Wir beachten unsere Regeln zum verantwortungsbewussten Verhalten auch auf dem Schulweg.
§2 Verhalten in der Schule
- 1. Um 7.50 Uhr betreten wir unser Schulgebäude. Der Unterricht beginnt mit dem Klingelzeichen um 7.55 Uhr. Bei widriger Witterung können wir uns bis zu 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Pädagogischen Zentrum aufhalten.
- 2. Nicht der Gong, sondern die Lehrer/innen beenden die Unterrichtsstunde. Es ist für uns Schüler/innen und Lehrer/innen selbstverständlich, den Unterricht pünktlich zu beginnen und zu beenden.
- 3. Zu Beginn jedes Schuljahres erstellen bzw. überarbeiten wir in der Klasse Klassenregeln. Diese Regeln bestimmen ein angemessenes Verhalten im Unterricht, um ein störungsfreies Unterrichten und Lernen, sowie den respektvollen Umgang von Lehrern und Schülern untereinander und miteinander sicher zu stellen. Wir verpflichten uns mit unserer Unterschrift diese Regeln einzuhalten.
- 4. Jeder Einzelne von uns ist verantwortlich für die allgemeine Ordnung und Sauberkeit, für die pflegliche Behandlung der Einrichtung unserer gesamten Schule, insbesondere der Fachräume, Treppen, Flure und Toiletten. Wir entsorgen Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern.
- Im Unterricht ist das Kauen von Kaugummi nicht erlaubt. Wir werfen Kaugummi eingewickelt in Papier in die Müllbehälter.
- 5. Unsere Lehrer/innen beauftragen bestimmte Schüler/innen mit besonderen Ordnungsaufgaben.
- 6. Die Klassenbuchführer/innen holen vor Beginn des Unterrichts die Klassenbücher im Sekretariat ab und geben sie dort wieder zurück.
- 7. Unser persönliches Eigentum bleibt nach Unterrichtsschluss nicht im Klassenzimmer. Arbeitsmaterial bewahren wir im Klassenschrank oder Klassenregal auf, das heißt weder auf Fensterbänken noch auf und unter den Tischen.
- Achtung vor dem Eigentum anderer bestimmt unser Verhalten.
- 8. Wir bringen keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule. Dazu gehören Waffen und Waffenimitationen sowie Glasflaschen, Messer etc. Selbstverständlich verhalten wir uns so, dass niemand gefährdet oder verletzt wird.
- 9. Wir vermeiden Unterrichtsstörungen und Lärm. Deshalb lassen wir Handys und Geräte zur Bild- u. Tonwiedergabe vom Beginn bis zum Ende des Unterrichtstages und auf dem Schulgelände ausgeschaltet in der Tasche. Im Sportunterricht müssen Handys, wie alle anderen Schmuck- oder Wertgegenstände, offen und unter allgemeiner Aufsicht abgelegt werden und sind weder dort noch in der Umkleidekabine versichert.
- 10. Unsere äußere Erscheinung und Kleidung sind angemessen, so dass sich Mitschüler/innen und Lehrer/innen nicht gestört fühlen. Das bedeutet zum Beispiel, dass Bauch, Rücken, Schultern und Dekolleté bedeckt sind und Kopfbedeckungen abgenommen werden. Religiös bedingte Kopfbedeckungen sind gestattet.
- 11. Wir betreten Fachräume nicht ohne Lehrkräfte. Beim Stundenwechsel gehen wir zügig zum nächsten Unterrichtsraum. Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft in der Klasse, so melden sich unsere Klassensprecher/innen bzw. Kurssprecher/innen im Sekretariat.
- 12. Wir gehen sorgfältig mit den Medien um, die zu unseren Klassenräumen und den Fachräumen gehören, z.B. Monitore, OHP, CD Player. Wir Lehrer/innen sind für alle Medien, die wir darüberhinaus einsetzen, persönlich verantwortlich z.B. Laptop, Beamer etc. Dies gilt für Transport , Benutzung und ordnungsgemäßes Wegschließen.
- 13. Wir Schüler/innen betreten das Lehrerzimmer nur im Notfall, in Begleitung oder im Auftrag einer Lehrperson. Zum Lehrerzimmer bestellte Schüler/innen warten im Pädagogischen Zentrum.
- 14. Nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassenzimmer bzw. im Fachraum stellen wir die Stühle auf die Tische, schließen die Fenster, schalten das Licht aus und fahren die Jalousien hoch.
- 15. Nach Schulschluss verlassen wir Schüler/innen das Gebäude und begeben uns zügig auf dem kürzesten Weg nach Hause.
- 16. Wandertage, Unterrichtsgänge und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Dabei verhalten wir uns besonders verantwortungsbewußt.
§3 Verhalten in den Pausen
- 1. In den großen Pausen begeben wir Schüler/innen uns zügig auf einen der Pausenhöfe. Die Lehrer/innen verschließen die Klassen- und Fachräume.
- 2. Zu Beginn der Pausen öffnen wir die Fenster und schalten das Licht aus.
- 3. Der Weg vor den Werkräumen, der Platz vor dem Sportzentrum, der Fahrradabstellplatz und die Wiesen am Parkplatz gehören nicht zum Pausenhofgelände.
- 4. Wir halten uns nur in besonders begründeten Ausnahmefällen, mit Erlaubnis der Klassenleitung während der großen Pausen im Schulgebäude auf.
- 5. Während der Pausen beaufsichtigen Lehrer/innen die Pausenhöfe, das Schulgebäude und die Teestube. In den Regenpausen dürfen wir Schüler/innen im PZ bleiben. Die Hofaufsicht beteiligt sich dann nach Absprache an der Hausaufsicht.
- 6. Aus Sicherheits- und Versicherungsgründen sind gefährliche Spiele sowie das Werfen mit harten Gegenständen aller Art (auch mit Schneebällen) nicht erlaubt. Wir spielen daher nur mit weichen Bällen und Softbällen. Spielgeräte können wir bei den Sporthelfern ausleihen.
- 7. Wir befolgen die Anweisungen der aufsichtführenden Lehrer/innen und der mit der Aufsicht betrauten Schüler/innen.
- 8. Wir helfen dem Hausmeister bei der Säuberung unseres Schul-geländes. Der Ordnungsdienst wechselt wöchentlich klassenweise.
- 9. Während des Schultages verlassen wir das Schulgrundstück nicht ohne Erlaubnis einer Lehrkraft.
- 10. Schulfremde Personen dürfen sich auf dem Schulgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung aufhalten. Schüler/innen anderer Schulen können an einzelnen Schulstunden nur teilnehmen, wenn sie im Sekretariat angemeldet sind und wenn die unterrichtenden Lehrer/innen und die Schüler/innen zustimmen.
§4 Gesundheitsbewusstes Verhalten
Zum Schutz unserer aller Gesundheit halten wir folgende Regeln ein:
- 1. Nach §54 Abs.5 des SchG NRW ist der Genuss alkoholischer Getränke bei Schulveranstaltungen nicht gestattet. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen außerhalb der Schule z.B. Klassenfahrten. Ausnahmen müssen ausdrücklich durch die Schulleitung genehmigt werden.
- 2. Nach §54 Abs.5 des SchG NRW ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen beschließt die Schulkonferenz.
- 3. Sonstige Rauschmittel sind in keinem Fall erlaubt.
- 4. Wir vermeiden während der Unterrichtszeit und im Schulgebäude unnötigen Lärm, um unser Gehör zu schützen.
- 5. Das Trinken von Wasser ist zur Förderung der Gesundheit und Denkleistung jederzeit erlaubt, solange es den Unterricht nicht stört.
§5 Schule und Elternhaus
- 1. Wir, die Lehrer/innen der REALSCHULE MENDEN legen besonderen Wert auf die gute Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten unserer Schüler/innen. Wir geben pro Halbjahr eine Informationsschrift (Realschulinfo) heraus. Wichtige Termine und Anliegen der Lehrerschaft sind hier zur Information der Eltern dargelegt.
- 2. Im Krankheitsfall informieren die Eltern die Klassenlehrer/innen oder das Schulsekretariat (Tel: 02241/ 312624) telefonisch oder schriftlich umgehend. Die schriftliche Benachrichtigung sollte innerhalb von drei Werktagen vorliegen und die Abwesenheit begründen. Nach §43/2 SchG NRW kann die Schulleitung eine ärztliche Bescheinigung einfordern, wenn begründete Zweifel bestehen, dass Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird (z.B. wiederholtes Fehlen bei Klassenarbeiten).
- 3. Beurlaubungen ab einem Schultag müssen im Voraus bei der Schulleitung beantragt werden. Beurlaubungen unmittelbar vor oder unmittelbar nach den Ferien sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich (z.B. Familienereignisse wie Hochzeiten oder auch Trauerfälle).
- 4. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die notwendigen Lernmittel - soweit sie nicht von der Schule überlassen werden - zu beschaffen, damit die Schüler/innen den Anforderungen des Unterrichts entsprechend mitarbeiten können.
- 5. Die geliehenen Schulbücher werden von uns Schülern mit Wechselumschlag versehen und pfleglich behandelt. Unbrauchbar gewordene oder verloren gegangene Bücher sind gegebenenfalls zu ersetzen.
§6 Allgemeines
- 1. Bestehende Bestimmungen und Gesetze werden durch unsere Schulordnung nicht berührt. Bei Verstößen gegen die Schulordnung erfolgen pädagogische Maßnahmen. Bei groben Verstößen gegen unsere Schulordnung erfolgen Erziehungsgespräche bzw. Ordnungsmaßnahmen.
- 2. Bei Neuaufnahme erhalten Schüler/innen und Erziehungsberechtigte unsere Schulordnung. Schüler und Erziehungsberechtigte erkennen die Schulordnung per Unterschrift an.
Verabschiedet durch die Schulkonferenz der
REALSCHULE MENDEN Siegstr. 121 53757 Sankt Augustin am 07.Mai 2007
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